Medikamente im Handgepäck
Medikamente, Spezialnahrung und Duty free Artikel
Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) dürfen Sie auch in Behältnissen, die größer als 100 ml sind, im Handgepäck mitführen.
Flüssigkeiten, Cremes etc. aus Duty-free-Einkäufen können Sie von jedem Flughafen und Flugzeug grundsätzlich im Handgepäck transportieren.
Voraussetzung ist, dass sich die Flüssigkeit mit dem Kaufbeleg in einem unbeschädigten, versiegelten Sicherheitsbeutel befindet und mit einer besonderen Kontrolltechnik überprüft wird. Mit dieser Kontrolltechnik werden ebenso flüssige Medikamente und Spezialnahrungen untersucht.
Stand: 07/2020