Hinweise für das Handgepäck
Flüssigkeiten im Handgepäck
EU-Handgepäcksrichtlinie
!Für Medikamente im Handgepäck gilt diese Richtlinie nicht!
Die EU weite Handegpäcksregelung besagt, dass pro Person im Handgepäck ein wiederverschließbarer Beutel mit Flüssigkeiten mitgeführt werden darf. Die Gesamtmenge in diesem Beutel darf höchstens 1 Liter betragen und jede Einzelpackung darf nicht mehr als 100ml Volumen haben. Sie dürfen also z.B. keine Flasche mitführen die 200ml Volumen hat, aber nur noch die Hälfte an Flüssigkeit enthält.
Als Flüssigkeit zählt alles mit cremiger, geliger und flüssiger Textur. Auch Lippenpflegestifte.
Medikamente und Spezialnahrung im Handgepäck
Tipp!
!Nehmen Sie alle dringend benötigten Medikamente ins Handgepäck!
Von der EU-Richtlinie für Flüssigkeiten ausgenommen sind Medikamente, Babynahrung und auch Spezialnahrung die während der Reise im Flugzeug benötigt wird.
Diese flüssigen Produkte müssen auch nicht in den wiederverschließbaren Beutel gepackt werden und es gilt auch nicht die sonst gültige Mengenbeschränkung. Denken Sie daran ausreichend Medikamente mitzuführen falls etwas die Rückreise verzögern sollte.
Medikamente im Handgepäck
Medikamente, Spezialnahrung und Duty free Artikel
Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) dürfen Sie auch in Behältnissen, die größer als 100 ml sind, im Handgepäck mitführen.
Flüssigkeiten, Cremes etc. aus Duty-free-Einkäufen können Sie von jedem Flughafen und Flugzeug grundsätzlich im Handgepäck transportieren.
Voraussetzung ist, dass sich die Flüssigkeit mit dem Kaufbeleg in einem unbeschädigten, versiegelten Sicherheitsbeutel befindet und mit einer besonderen Kontrolltechnik überprüft wird. Mit dieser Kontrolltechnik werden ebenso flüssige Medikamente und Spezialnahrungen untersucht.
Stand: 07/2020